Bekanntlich endete der sogenannte Bauernkrieg in den meisten deutschen Landschaften im Laufe des Jahres 1525 letztlich in blutigen Schlachten mit klaren Niederlagen der Bauern. Einzig in Oberschwaben konnten die Aufständischen gegenüber dem Schwäbischen Bund und seinem Feldherrn, dem Truchsess Georg von Waldburg, einen Frieden ertrotzen – den Weingartener Vertrag. Am 17. April verhandelten sie ihn im oder beim Kloster Weingarten; am 19. April besiegelten sie ihn in der Reichsstadt Ravensburg, deren Bürgermeister und Rat ihn vermittelt hatten.
Erst die Bauernkriegsforschungen Peter Blickles beurteilten den Aufstand der Untertanen 1975 nicht nur negativ als Niederlage. Sie sahen auch den Vertrag von Weingarten in einem neuen Licht, nämlich als einen Friedensvertrag, in dem die Untertanen als gleichberechtigte Vertragspartner handelten, und die siegreichen Herren auf Entwaffnung, Schadensersatz und Strafen verzichteten.